„Mindestsicherung neu“ sieht keine Mindeststandards mehr vor
SOS Mitmensch warnt davor, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung das Tor zur gänzlichen Abschaffung der Mindestsicherung öffne. Nicht nur sei im Entwurf keine Rede mehr von „Mindestsicherung“, es seien auch keine Mindeststandards mehr vorgesehen, kritisiert die Menschenrechtsorganisation
Im Zentrum der ursprünglichen Mindestsicherung standen Mindeststandards, die nicht unterschritten werden durften
Mindestsicherung schuf soziale Mindeststandards
„Gemeinsame soziale Mindeststandards, die ein Minimum an Menschenwürde gewährleisten und die finanziell Schwächsten absichern, waren der Kern der im Jahr 2010 beschlossenen Mindestsicherung. Diese Minimumstandards sind im neuen Gesetzesentwurf nun komplett verschwunden“, ist Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, empört. Pollak verweist auf die 2010 beschlossene Mindestsicherungs-Vereinbarung, die ausdrücklich „Mindeststandards“ vorsah, die von keinem Bundesland unterschritten werden durften. In Artikel 10 der Vereinbarung stand „Die Länder gewährleisten nach Maßgabe des Art. 4 dieser Vereinbarung monatliche Geldleistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes und des angemessenen Wohnbedarfes als Mindeststandards.“
Mindeststandards sollen verschwinden
Demgegenüber kennt der jetzt in Begutachtung geschickte Sozialhilfe-Gesetzesentwurf keine Mindeststandards mehr, sondern nur noch Höchstsätze: „Die Summe der Leistungen gemäß Abs. 1 darf nachstehende Höchstsätze pro Person und Monat auf Basis des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende nicht übersteigen.“ Das heißt, die Bundesländer dürfen zwar die Höchstsätze nicht überschreiten, können aber jederzeit Kürzungen vornehmen.
Regierungsentwurf kennt nur noch Höchstsätze, die nicht überstiegen werden dürfen - Kürzungen sind jederzeit möglich
Kürzungswettbewerb zwischen den Bundesländern
Laut Pollak sei damit ein Kürzungswettbewerb zwischen den Bundesländern nicht nur jederzeit möglich, sondern offenbar sogar gewollt. „Die von Türkis-Blau entworfene ‚Sozialhilfe‘ ist nach unten hin total offen, Es droht ein Fleckerlteppich mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich niedrigen Sozialhilfeniveaus. Menschen werden wieder zu angsterfüllten Bittstellern ohne jegliche Absicherung gemacht“, kritisiert Pollak.
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Existenzbedrohende Verluste
Laut Berechnungen von SOS Mitmensch droht in der „Mindestsicherung neu“ Paaren ohne Kind ein jährlicher Verlust von 1.036 Euro, wenn sie Pflichtschulabschluss haben. Ohne Pflichtschulabschluss beziehungsweise ohne gute Deutschkenntnisse drohe Paaren ohne Kind sogar ein jährlicher Verlust von 8.236 Euro. Für Elternpaare mit Kindern sei der Verlust noch dramatischer, so die Menschenrechtsorganisation. So drohe etwa Elternpaaren mit drei Kindern ein jährlicher Verlust von 4.764 Euro, wenn sie Pflichtschulabschluss haben. Ohne Pflichtschulabschluss beziehungsweise ohne gute Deutschkenntnisse drohe Paaren mit drei Kindern ein jährlicher Verlust von 11.964 Euro. Diese dramatischen Verluste seien für die betroffenen Elternpaare und ihre Kinder existenzbedrohend, kritisiert SOS Mitmensch. Auch Alleinstehende würden teils erhebliche Verluste erleiden, wenn sie keinen Pflichtschulabschluss oder mehr als zwei Kinder haben, so die Menschenrechtsorganisation.
Bereits mehr als 10.000 unterstützen Protestinitiative
SOS Mitmensch ruft zum Protest gegen die drohende soziale Kälte auf. Bereits mehr als 10.000 Menschen unterstützen die Protestinitiative der Menschenrechtsorganisation gegen das Kürzungspaket der Bundesregierung: https://www2.sosmitmensch.at/site/petition/petition/24.html
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