EU-Wahl: Bis 12. März registrieren!
Wichtige Wahlinformation für alle EU-BürgerInnen in Österreich: Wenn Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, dann können Sie bis zum 12. März einen Antrag auf Eintragung in die österreichische Europa-Wählerevidenz stellen.
Dieser Eintrag ermöglicht Ihnen, dass Sie bei der EU-Wahl am 26. Mai Ihre Stimme in Österreich abgeben und die hier antretenden Parteien und KandidatInnen wählen können.
Der Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz wird bei der jeweils zuständigen Gemeinde bzw. im zuständigen Bezirk eingebracht.
Das aktive Wahlrecht im Herkunftsland bleibt dadurch natürlich aufrecht, es darf nur nicht doppelt gewählt werden. Wer sich z.B. als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin dafür entscheidet, in Österreich zu wählen, kann dann bei dieser Wahl nicht zusätzlich auch in Deutschland abstimmen.
HIER der direkte Link zum Antragsformular.
Bitte weitersagen! Aktive demokratische Beteiligung ist jetzt das Gebot der Stunde!
Ermöglichen Sie mit einer Spende unsere weitere Menschenrechtsarbeit